Leistungen

Die ISE  ist ein hochspezialisierter Anbieter für die Stilllegung, den Abbau und die Entsorgung kerntechnischer Anlagen. Jedes Projekt ist anders und wir bieten Lösungen nach Maß und mit Augenmaß. Komplexe Vorgänge unterteilen wir normalerweise in sechs Bereiche:

Gut zu wissen

Langjährig erprobte Abläufe und modernste Methoden für den Abbau kerntechnischer Anlagen: Wir überlassen nichts dem Zufall.

Beratung
Planung
Genehmigungsverfahren
Qualitätssicherung
Strahlenschutz
Reststoffmanagement

Beratung

Durch unsere langjährige Erfahrung und Kompetenz in der Stilllegung und Entsorgung von kerntechnischen Anlagen können wir Sie in jeder Projektphase umfassend und unabhängig beraten und so eine zielgerichtete Abwicklung Ihres Projektes gewährleisten. Die Beratung umfasst:

  • Projektsteuerung, -leitung und -kontrolle
  • Projektorganisation mit Aufbau- und Ablauforganisation
  • Baustellenorganisation mit Funktionsträgern
  • Atomrechtliche und konventionelle Genehmigungsverfahren (z. B. nach BlmSchG) sowie atomrechtliche Aufsichtsverfahren
  • Sicherheitsbetrachtungen und -strategien
  • Wirtschaftlichkeitsanalyse und Berechnung von Rückstellungen für die Stilllegung
  • Mitarbeiterschulungen zur ganzheitlichen Umsetzung von Stilllegungsprojekten (Planung, Technik, Ablauf, Wirtschaftlichkeitsanalyse)
  • Personalentwicklungsplanung

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Planung

Basierend auf Ihren Informationen planen wir Ihr Projekt bis ins kleinste Detail, um dann gemeinsam termingerecht zum Ziel zu kommen. Unsere Planungsleistungen sind:

  • Abbaustudien mit Variantenvergleich
  • Abbaukonzepte und Vorplanungen für Forschungs- und Leistungsreaktoren sowie Anlagen des Kernbrennstoffkreislaufes
  • Entwurfs- und Genehmigungsplanungen für den Abbau mit
    •  Sicherheitsbericht
    •  Kurzbeschreibung
    •  Umweltverträglichkeitsuntersuchung
  • Planung von Zwischenlagern einschließlich Transportlogistik
  • Ausführungsplanungen für den Abbau mit
    • Betriebs- und Abbauhandbüchern
    • Ablauf- und Schrittfolgeplänen zum Abbau von Anlageteilen (z. B. Dampferzeuger, Pumpen, Rohrleitungen, etc.)
    • Anweisungen für Strahlenschutz, Demontage, Arbeitssicherheit und Brandschutz

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Genehmigungsverfahren

Das Genehmigungsverfahren erfordert größte Sorgfalt bei der Zusammenstellung der Unterlagen. Wir sorgen dafür, dass Sie mit vollständigen, optimierten Antragsunterlagen kostengünstig und ohne Umwege Ihr Ziel erreichen:

  • Entwicklung von Genehmigungsstrategien für Anlagen nach §§ 6, 7, 9 AtG und § 12 StrlSchG
  • Erstellung der Antragsunterlagen nach AtVfV
  • Vereinheitlichung und „Minimierung“ der Antragsunterlagen
  • Führen und Begleiten des Genehmigungsverfahrens mit:
    • Kontakten zu Gutachtern, Behörden und Sachverständigen
    • Interessenvertretung des Auftraggebers
    • Begleitung und Führung des Aufsichtsverfahrens
    • Öffentlichkeitsbeteiligung
    • Untersuchungen nach UVPG

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Qualitätssicherung

Die unabhängige Qualitätsprüfung durch die ISE stellt sicher, dass Vorbereitung und Abwicklung Ihres Projektes höchsten Qualitätsstandards genügen. Wir prüfen und bewerten die Vollständigkeit und Konsistenz Ihrer Antragsunterlagen und nehmen eine Wirtschaftlichkeitsprüfung des Konzeptes vor.

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Strahlenschutz

Zuverlässiger Strahlenschutz gemäß StrlSchV muss zum Schutz von Umwelt und
Bevölkerung jederzeit gewährleistet sein. Anerkannte und fachkundige Ingenieure
mit langjähriger praktischer Erfahrung stellen die Einhaltung der Vorschriften sicher.
Wir unterstützen Sie unter anderem auf den Gebieten:

  • Strahlenschutzplanung
  • Betrieblicher Strahlenschutz
  • Freigabeverfahren nach § 31-42 StrlSchV
  • In-situ-Gammaspektrometrie
  • Ausbreitungsrechnung

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Abfall- und Reststoffmanagement

Intelligentes Reststoffmanagement vom Anfall der Reststoffe bis zur Endlagerung ist ein wichtiger Bestandteil eines jeden Abbaus. Wir unterstützen Sie bei:

  • Erstellung von Konzepten für die Bearbeitung radioaktiver Reststoffe und die Behandlung radioaktiver Abfälle
  • Entwurfs- und Genehmigungsplanung für Entsorgungseinrichtungen
  • Erstellung der Reststoffordnung und von Reststoffanweisungen
  • Reststofferfassung, -verfolgung und -dokumentation
  • Erstellung von Verpackungs- und Beladekonzepten
  • Erstellung von Konzepten für Freigaben nach § 31-42 StrlSchV

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